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Regelfragen

Mensch ärgere Dich nicht: Gibt es Schlagzwang?

Kurz beantwortet

Im Grundspiel von „Mensch ärgere Dich nicht“ besteht kein Schlagzwang. Die Anleitung bietet aber 1 freiwillige Variante an, bei der du gegnerische Figuren schlagen musst, wenn es möglich ist.

Fundraum Redaktion · 2 Minuten Lesezeit

Im Grundspiel entscheidest du

Hast du mehrere eigene Figuren auf der Laufbahn, kannst du wählen, mit welcher du die gewürfelte Zahl ziehst. Landest du mit dem letzten Schritt auf einer gegnerischen Figur, schlägst du sie: Sie kommt zurück auf ein B-Feld ihrer Farbe, und deine Figur nimmt ihren Platz ein.

Du musst im Grundspiel aber nicht gerade die Figur wählen, mit der du eine gegnerische schlagen könntest. Besondere Zugpflichten, etwa beim Einsetzen einer Figur mit einer 6, bleiben davon unberührt.

Ein Beispiel mit einer 3

Du hast zwei eigene Figuren auf der Laufbahn und würfelst eine 3. Mit der ersten würdest du auf einer gegnerischen Figur landen; mit der zweiten auf einem freien Feld. Sind beide Züge sonst erlaubt, darfst du im Grundspiel auch die zweite Figur um 3 Felder ziehen.

Die Variante mit Schlagzwang

Vereinbart ihr diese Variante, musst du eine gegnerische Figur schlagen, wann immer das möglich ist. Gibt es mehrere Schlagmöglichkeiten, wählst du eine davon. Wenn du die Schlagpflicht versäumst, wird die Figur, die das Schlagen versäumt hat, auf ein B-Feld zurückgesetzt.

Im Beispiel müsstest du also die erste Figur ziehen und die gegnerische schlagen. Einigt euch vor der Partie, ob ihr die Zusatzregel verwendet.

Welche Ausgabe gilt?

Die Angaben gelten für „Mensch ärgere Dich nicht“ von Schmidt Spiele, Ausgabe 51204. Dort steht der Schlagzwang ausdrücklich bei den freiwilligen Spielvarianten.

Quellen

Quellenstand: 28. Oktober 2026.

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